Schutz personenbezogener Daten

Bestimmungen zur Verarbeitung und zum Schutz personenbezogener Daten in personenbezogenen Datenbanken des Verkäufers

 

Inhalt

  1. Allgemeine Konzepte und Geltungsbereich
  2. Liste der personenbezogenen Datenbanken
  3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
  4. Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten: Einholung der Einwilligung, Benachrichtigung über Rechte und Handlungen im Umgang mit den personenbezogenen Daten der betroffenen Person
  5. Standort der personenbezogenen Datenbank
  6. Bedingungen für die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
  7. Schutz personenbezogener Daten: Schutzmethoden, Verantwortliche, Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit personenbezogene Daten direkt verarbeiten und/oder Zugriff darauf haben, Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
  8. Rechte der betroffenen Person Betroffener
  9. Verfahren zur Bearbeitung von Anfragen des Betroffenen
  10. Staatliche Registrierung der personenbezogenen Datenbank

 

  1. Allgemeine Begriffe und Geltungsbereich

1.1. Begriffsbestimmungen:

Personenbezogene Datenbank – ein benannter Satz organisierter personenbezogener Daten in elektronischer Form und/oder in Form von Dateisystemen;

Verantwortlicher – eine benannte Person, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Arbeit im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung organisiert;

Inhaber einer personenbezogenen Datenbank Eine natürliche oder juristische Person, die gesetzlich oder mit Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist, den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten in dieser Datenbank genehmigt und die Zusammensetzung dieser Daten sowie die Verfahren für ihre Verarbeitung festlegt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Staatliches Register personenbezogener Datenbanken – ein einheitliches staatliches Informationssystem zur Erhebung, Sammlung und Verarbeitung von Informationen über registrierte personenbezogene Datenbanken;

öffentlich zugängliche Quellen personenbezogener Daten – Verzeichnisse, Adressbücher, Register, Listen, Kataloge und andere systematisierte Sammlungen offener Informationen mit personenbezogenen Daten, die von einer bekannten betroffenen Person veröffentlicht wurden. Soziale Netzwerke und Internetressourcen, in denen die betroffene Person personenbezogene Daten hinterlässt, gelten nicht als öffentlich zugängliche Quellen personenbezogener Daten (außer in Fällen, in denen die betroffene Person ausdrücklich erklärt, dass die personenbezogenen Daten zum Zweck ihrer kostenlosen Verbreitung und Nutzung veröffentlicht werden).

Einwilligung der betroffenen Person – jede dokumentierte, freiwillige Willensbekundung einer Person, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß dem formulierten Verarbeitungszweck zuzustimmen.

Anonymisierung personenbezogener Daten Extraktion von Informationen, die eine Identifizierung einer Person ermöglichen;

Verarbeitung personenbezogener Daten — jede Handlung oder Reihe von Handlungen, die ganz oder teilweise in einem (automatisierten) Informationssystem und/oder in Dateisystemen für personenbezogene Daten durchgeführt werden und die mit der Erhebung, Registrierung, Sammlung, Speicherung, Anpassung, Änderung, Aktualisierung, Nutzung und Verbreitung (Verteilung, Verkauf, Übermittlung), Anonymisierung oder Vernichtung von Informationen über eine Person verbunden sind;

personenbezogene Daten — Informationen oder eine Reihe von Informationen über eine identifizierte oder konkret identifizierbare Person;

Verwalter der Datenbank für personenbezogene Daten; betroffene Person — eine natürliche oder juristische Person, die vom Eigentümer der Datenbank oder gesetzlich zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist. Eine Person, die vom Eigentümer und/oder Verwalter der personenbezogenen Datenbank mit technischen Arbeiten an der personenbezogenen Datenbank betraut wird, ohne Zugriff auf den Inhalt der personenbezogenen Daten zu haben, ist kein Verwalter der personenbezogenen Datenbank.

Betroffener der personenbezogenen Daten ist eine natürliche Person, deren personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden.

Dritter ist jede Person, mit Ausnahme des Betroffenen der personenbezogenen Daten, des Eigentümers oder Verwalters der personenbezogenen Datenbank und der zuständigen staatlichen Datenschutzbehörde, an die der Eigentümer oder Verwalter der personenbezogenen Datenbank gemäß den gesetzlichen Bestimmungen personenbezogene Daten übermittelt.

Besondere Kategorien von Daten sind personenbezogene Daten über Rasse oderethnische Herkunft, politische, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Mitgliedschaft in politischen Parteien und Gewerkschaften sowie Daten über Gesundheit oder Sexualleben.

1.2. Diese Verordnung ist verbindlich für die verantwortliche Person und die Mitarbeiter des Verkäufers, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben personenbezogene Daten direkt verarbeiten und/oder Zugriff darauf haben.

 

  1. Liste der personenbezogenen Datenbanken

2.1. Der Verkäufer ist Eigentümer der folgenden personenbezogenen Datenbanken:

  • personenbezogene Datenbanken der Vertragspartner.

 

  1. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

3.1. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten im System besteht darin, die Durchführung zivilrechtlicher Beziehungen sowie die Bereitstellung, den Empfang und die Bezahlung erworbener Waren und Dienstleistungen gemäß der ukrainischen Abgabenordnung und dem Gesetz „Über Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Ukraine“ sicherzustellen.

 

  1. Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten: Einholung der Einwilligung, Unterrichtung über die Rechte und Handlungen im Umgang mit den personenbezogenen Daten der betroffenen Person

4.1. Die Einwilligung der betroffenen Person muss eine freiwillige Willenserklärung sein, mit der die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß dem festgelegten Zweck der Verarbeitung gestattet wird.

4.2. Die Einwilligung der betroffenen Person kann in folgenden Formen erteilt werden:

  • ein Dokument in Papierform mit Angaben zur Identifizierung des Dokuments und der Person;
  • ein elektronisches Dokument mit obligatorischen Angaben zur Identifizierung des Dokuments und der Person. Die freiwillige Willenserklärung einer Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten muss durch eine elektronische Signatur der betroffenen Person bestätigt werden.
  • Eine Markierung auf der elektronischen Seite des Dokuments oder in einer elektronischen Datei, die im Informationssystem auf der Grundlage dokumentierter Software und technischer Lösungen verarbeitet wird.

4.3. Die Einwilligung der betroffenen Person erfolgt bei der Registrierung zivilrechtlicher Beziehungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

4.4. Die Benachrichtigung der betroffenen Person über die Aufnahme ihrer personenbezogenen Daten in die Datenbank, die im ukrainischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Rechte, den Zweck der Datenerhebung und die Personen, an die ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, erfolgt bei der Registrierung zivilrechtlicher Beziehungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.

4.5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen ethnische Herkunft, politische, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Mitgliedschaft in politischen Parteien und Gewerkschaften sowie Daten über Gesundheit oder Sexualleben (besondere Kategorien von Daten) hervorgehen, ist verboten.

 

  1. Standort der personenbezogenen Datenbank

5.1. Die in Abschnitt 2 dieser Bestimmungen genannten personenbezogenen Datenbanken befinden sich an der Adresse des Verkäufers.

 

  1. Bedingungen für die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

6.1. Das Verfahren für den Zugriff auf personenbezogene Daten Dritter richtet sich nach den Bedingungen der Einwilligung der betroffenen Person gegenüber dem Verantwortlichen für die Verarbeitung dieser Daten oder nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2. Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird Dritten nicht gewährt, wenn die betreffende Person sich weigert, die Anforderungen des ukrainischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen, oder nicht in der Lage ist, diese zu gewährleisten.

6.3. Die betroffene Person stellt einen Antrag auf Zugriff (nachfolgend „Antrag“ genannt) auf personenbezogene Daten beim Verantwortlichen.

6.4. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Nachname, Vorname und Vatersname, Wohnort (Aufenthaltsort) und Angaben zum Nachweis der antragstellenden Person (für eine natürliche Person – Antragsteller);
  • Name, Standort der antragstellenden juristischen Person, Position, Nachname, Vorname und Vatersname der antragstellenden Person; Bestätigung, dass der Inhalt des Antrags den Befugnissen der juristischen Person entspricht (bei einer juristischen Person – Antragsteller);
  • Nachname, Vorname und Vatersname sowie weitere Informationen, die die Identifizierung der Person ermöglichen, auf die sich der Antrag bezieht;
  • Informationen über die personenbezogene Datenbank, auf die sich der Antrag bezieht, ob InformationenInformationen über den Inhaber oder Verwalter dieser personenbezogenen Datenbank;
  • Liste der angeforderten personenbezogenen Daten;
  • Zweck und/oder Rechtsgrundlage der Anfrage.

6.5. Die Bearbeitungsfrist für eine Anfrage darf zehn Arbeitstage ab Eingangsdatum nicht überschreiten. Innerhalb dieser Frist informiert der Inhaber der personenbezogenen Datenbank den Antragsteller darüber, dass der Anfrage entsprochen wird oder die betreffenden personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden, und gibt die in der entsprechenden Rechtsvorschrift genannten Gründe an. Die Anfrage ist innerhalb von dreißig Kalendertagen ab Eingangsdatum zu bearbeiten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

6.6. Eine Verschiebung des Zugriffs auf personenbezogene Daten Dritter ist zulässig, wenn die erforderlichen Daten nicht innerhalb von dreißig Kalendertagen ab Eingangsdatum der Anfrage bereitgestellt werden können. In diesem Fall darf die Gesamtfrist für die Bearbeitung der in der Anfrage aufgeworfenen Fragen fünfundvierzig Kalendertage nicht überschreiten.

6.7. Die Mitteilung über die Verschiebung wird dem Dritten, der den Antrag gestellt hat, schriftlich mitgeteilt und enthält eine Erläuterung des Rechtsmittelverfahrens.

6.8. Die Mitteilung über die Verschiebung muss folgende Angaben enthalten:

  • Nachname, Vorname und Patronym des Beamten;
  • Datum der Übermittlung der Mitteilung;
  • Grund für die Verschiebung;
  • Frist für die Bearbeitung des Antrags.

6.9. Die Verweigerung des Zugriffs auf personenbezogene Daten ist zulässig, wenn der Zugriff darauf gesetzlich verboten ist.

6.10. Die Mitteilung über die Ablehnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Nachname, Vorname und Vatersname des Beamten, der den Zugriff verweigert;
  • Datum der Absendung der Mitteilung;
  • Grund der Ablehnung.

6.11. Gegen die Entscheidung, den Zugriff auf personenbezogene Daten zu verschieben oder zu verweigern, kann gerichtlich Berufung eingelegt werden.

 

  1. Schutz personenbezogener Daten: Schutzmethoden, verantwortliche Person, Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben personenbezogene Daten direkt verarbeiten und/oder Zugriff darauf haben, Speicherdauer der personenbezogenen Daten

7.1. Der Inhaber der personenbezogenen Datenbank verfügt über Systeme, Software- und Hardware sowie Kommunikationsmittel, die Verlust, Diebstahl, unbefugte Zerstörung, Verfälschung, Fälschung und das Kopieren von Informationen verhindern und den Anforderungen internationaler und nationaler Standards entsprechen.

7.2. Die verantwortliche Person organisiert die Arbeit zum Schutz personenbezogener Daten während der Verarbeitung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die verantwortliche Person wird durch den Inhaber der personenbezogenen Datenbank bestimmt.

Die Verantwortlichkeiten der verantwortlichen Person in Bezug auf die Organisation der Arbeit zum Schutz personenbezogener Daten während der Verarbeitung sind in der Stellenbeschreibung festgelegt.

7.3. Die verantwortliche Person ist verpflichtet:

  • die ukrainische Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten zu kennen;
  • Verfahren für den Zugriff auf die personenbezogenen Daten von Mitarbeitern im Rahmen ihrer beruflichen, dienstlichen oder arbeitsrechtlichen Pflichten zu entwickeln;
  • sicherzustellen, dass die Mitarbeiter des Inhabers der personenbezogenen Datenbank die Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten und die internen Dokumente, die die Aktivitäten des Inhabers der personenbezogenen Datenbank in Bezug auf die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten in personenbezogenen Datenbanken regeln, einhalten;
  • ein Verfahren (Verfahren) zur internen Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten und der internen Dokumente, die die Aktivitäten des Inhabers der personenbezogenen Datenbank in Bezug auf die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten in personenbezogenen Datenbanken regeln, zu entwickeln, das insbesondere Vorschriften zur Häufigkeit solcher Kontrollen enthalten muss;
  • den Inhaber der personenbezogenen Datenbank über Verstöße von Mitarbeitern gegen die Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung in diesem Bereich zu informieren des Datenschutzes und der internen Dokumente, die die Aktivitäten des Inhabers der personenbezogenen Datenbank in Bezug auf die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten in personenbezogenen Datenbanken regeln, innerhalb einer Frist von spätestens einem Werktag ab dem Zeitpunkt der Feststellung solcher Verstöße;
  • Sicherung der Aufbewahrung von Dokumenten, die die Einwilligung der betroffenen Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestätigen und die betroffene Person über ihre Rechte informieren.

7.4. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die verantwortliche Person das Recht:

  • die erforderlichen Dokumente, einschließlich Anordnungen und anderer Verwaltungsdokumente des Inhabers der personenbezogenen Datenbank, im Zusammenhang mitim Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Kopien der erhaltenen Dokumente, einschließlich Kopien von Akten und Aufzeichnungen in lokalen Computernetzwerken und autonomen Computersystemen, anfertigen;
  • an der Diskussion der von ihm/ihr wahrgenommenen Aufgaben zur Arbeitsorganisation im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten während der Verarbeitung teilnehmen;
  • Vorschläge zur Verbesserung von Aktivitäten und Arbeitsmethoden einreichen, Kommentare und Optionen zur Beseitigung festgestellter Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten abgeben;
  • Erklärungen zu Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten erhalten;
  • Dokumente im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unterzeichnen und bestätigen.

7.5. Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer dienstlichen (Arbeits-)Aufgaben personenbezogene Daten direkt verarbeiten und/oder Zugriff darauf haben, sind verpflichtet, die Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten und interner Dokumente hinsichtlich der Verarbeitung und des Schutzes personenbezogener Daten in Datenbanken einzuhalten.

7.6. Mitarbeiter, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, einschließlich derjenigen, die diese verarbeiten, sind verpflichtet, die Weitergabe personenbezogener Daten, die ihnen anvertraut wurden oder im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher, dienstlicher oder arbeitsrechtlicher Aufgaben bekannt geworden sind, in jeglicher Weise zu verhindern. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Fälle.

7.7. Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, einschließlich derjenigen, die diese verarbeiten, haften im Falle eines Verstoßes gegen die Anforderungen des ukrainischen Gesetzes „Zum Schutz personenbezogener Daten“ gemäß den ukrainischen Rechtsvorschriften.

7.8. Personenbezogene Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, in jedem Fall jedoch nicht länger als die in der Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung angegebene Speicherdauer.

 

  1. Rechte der betroffenen Person

8.1. Die betroffene Person hat das Recht:

  • den Speicherort der Datenbank mit ihren personenbezogenen Daten, deren Zweck sowie den Namen, den Standort und/oder den Wohnort (Aufenthaltsort) des Inhabers oder Verwalters dieser Datenbank zu erfahren oder von ihr befugte Personen mit der Einholung dieser Informationen zu beauftragen, außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen;
  • Informationen über die Bedingungen für den Zugriff auf personenbezogene Daten zu erhalten, insbesondere Informationen über Dritte, an die ihre in der jeweiligen Datenbank enthaltenen personenbezogenen Daten übermittelt werden;
  • Zugriff auf ihre in der jeweiligen Datenbank enthaltenen personenbezogenen Daten;
  • Spätestens dreißig Kalendertage nach Eingang des Antrags, außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen, eine Antwort darüber zu erhalten, ob ihre personenbezogenen Daten in der jeweiligen Datenbank gespeichert sind, sowie den Inhalt ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten;
  • einen begründeten Antrag mit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch staatliche Behörden, lokale Selbstverwaltungsorgane im Rahmen ihrer gesetzlich vorgesehenen Befugnisse;
  • einen begründeten Antrag auf Änderung oder Löschung seiner personenbezogenen Daten bei jedem Eigentümer und Verwalter dieser Datenbank zu stellen, wenn diese Daten rechtswidrig verarbeitet werden oder unzuverlässig sind;
  • seine personenbezogenen Daten vor rechtswidriger Verarbeitung und versehentlichem Verlust, Zerstörung, Beschädigung durch vorsätzliche Verschleierung, Nichtbereitstellung oder nicht rechtzeitige Bereitstellung zu schützen und auch vor der Bereitstellung von Informationen zu schützen, die unzuverlässig sind oder die Ehre, Würde und den Ruf einer Person beeinträchtigen;
  • sich an staatliche Behörden und lokale Selbstverwaltungsorgane zu wenden, deren Befugnisse den Schutz personenbezogener Daten umfassen;
  • Rechtsmittel bei Verstößen gegen die Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten einzulegen Schutz.

 

  1. Verfahren zur Bearbeitung von Anfragen von betroffenen Personen

9.1. Die betroffene Person hat das Recht, von allen Personen, mit denen sie in Beziehung steht, ohne Angabe des Zwecks der Anfrage alle Informationen über sich selbst zu erhalten, außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen.

9.2. Zugriff der betroffenen Person aufDie Bereitstellung personenbezogener Daten ist unentgeltlich.

9.3. Die betroffene Person stellt einen Antrag auf Auskunft (nachfolgend „Antrag“ genannt) an den Inhaber der personenbezogenen Daten.

Der Antrag muss Folgendes enthalten:

  • Name, Vorname und Vatersname, Wohnort (Aufenthaltsort) sowie Angaben zum Dokument, das die Identität der betroffenen Person bestätigt;
  • weitere Informationen, die die Identifizierung der betroffenen Person ermöglichen;
  • Informationen über die Datenbank mit personenbezogenen Daten, auf die sich der Antrag bezieht, oder Informationen über den Inhaber oder Administrator dieser Datenbank;
  • eine Liste der angeforderten personenbezogenen Daten.

9.4. Die Bearbeitungsfrist für einen Antrag beträgt höchstens zehn Arbeitstage ab dem Datum seines Eingangs. Innerhalb dieser Frist informiert der Inhaber der personenbezogenen Datenbank die betroffene Person unter Angabe der im jeweiligen Rechtsakt genannten Gründe darüber, dass dem Antrag stattgegeben wird oder die betreffenden personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden.

9.5. Der Antrag ist innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Eingang zu bearbeiten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

 

  1. Staatliche Registrierung der personenbezogenen Datenbank

10.1. Die staatliche Registrierung personenbezogener Datenbanken erfolgt gemäß Artikel 9 des ukrainischen Gesetzes „Über den Schutz personenbezogener Daten“.

 

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