Bestimmungen zur Verarbeitung und zum Schutz personenbezogener Daten in personenbezogenen Datenbanken des Verkäufers
Inhalt
1.1. Begriffsbestimmungen:
Personenbezogene Datenbank – ein benannter Satz organisierter personenbezogener Daten in elektronischer Form und/oder in Form von Dateisystemen;
Verantwortlicher – eine benannte Person, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Arbeit im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung organisiert;
Inhaber einer personenbezogenen Datenbank Eine natürliche oder juristische Person, die gesetzlich oder mit Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist, den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten in dieser Datenbank genehmigt und die Zusammensetzung dieser Daten sowie die Verfahren für ihre Verarbeitung festlegt, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Staatliches Register personenbezogener Datenbanken – ein einheitliches staatliches Informationssystem zur Erhebung, Sammlung und Verarbeitung von Informationen über registrierte personenbezogene Datenbanken;
öffentlich zugängliche Quellen personenbezogener Daten – Verzeichnisse, Adressbücher, Register, Listen, Kataloge und andere systematisierte Sammlungen offener Informationen mit personenbezogenen Daten, die von einer bekannten betroffenen Person veröffentlicht wurden. Soziale Netzwerke und Internetressourcen, in denen die betroffene Person personenbezogene Daten hinterlässt, gelten nicht als öffentlich zugängliche Quellen personenbezogener Daten (außer in Fällen, in denen die betroffene Person ausdrücklich erklärt, dass die personenbezogenen Daten zum Zweck ihrer kostenlosen Verbreitung und Nutzung veröffentlicht werden).
Einwilligung der betroffenen Person – jede dokumentierte, freiwillige Willensbekundung einer Person, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß dem formulierten Verarbeitungszweck zuzustimmen.
Anonymisierung personenbezogener Daten Extraktion von Informationen, die eine Identifizierung einer Person ermöglichen;
Verarbeitung personenbezogener Daten — jede Handlung oder Reihe von Handlungen, die ganz oder teilweise in einem (automatisierten) Informationssystem und/oder in Dateisystemen für personenbezogene Daten durchgeführt werden und die mit der Erhebung, Registrierung, Sammlung, Speicherung, Anpassung, Änderung, Aktualisierung, Nutzung und Verbreitung (Verteilung, Verkauf, Übermittlung), Anonymisierung oder Vernichtung von Informationen über eine Person verbunden sind;
personenbezogene Daten — Informationen oder eine Reihe von Informationen über eine identifizierte oder konkret identifizierbare Person;
Verwalter der Datenbank für personenbezogene Daten; betroffene Person — eine natürliche oder juristische Person, die vom Eigentümer der Datenbank oder gesetzlich zur Verarbeitung dieser Daten berechtigt ist. Eine Person, die vom Eigentümer und/oder Verwalter der personenbezogenen Datenbank mit technischen Arbeiten an der personenbezogenen Datenbank betraut wird, ohne Zugriff auf den Inhalt der personenbezogenen Daten zu haben, ist kein Verwalter der personenbezogenen Datenbank.
Betroffener der personenbezogenen Daten ist eine natürliche Person, deren personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden.
Dritter ist jede Person, mit Ausnahme des Betroffenen der personenbezogenen Daten, des Eigentümers oder Verwalters der personenbezogenen Datenbank und der zuständigen staatlichen Datenschutzbehörde, an die der Eigentümer oder Verwalter der personenbezogenen Datenbank gemäß den gesetzlichen Bestimmungen personenbezogene Daten übermittelt.
Besondere Kategorien von Daten sind personenbezogene Daten über Rasse oderethnische Herkunft, politische, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Mitgliedschaft in politischen Parteien und Gewerkschaften sowie Daten über Gesundheit oder Sexualleben.
1.2. Diese Verordnung ist verbindlich für die verantwortliche Person und die Mitarbeiter des Verkäufers, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben personenbezogene Daten direkt verarbeiten und/oder Zugriff darauf haben.
2.1. Der Verkäufer ist Eigentümer der folgenden personenbezogenen Datenbanken:
3.1. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten im System besteht darin, die Durchführung zivilrechtlicher Beziehungen sowie die Bereitstellung, den Empfang und die Bezahlung erworbener Waren und Dienstleistungen gemäß der ukrainischen Abgabenordnung und dem Gesetz „Über Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Ukraine“ sicherzustellen.
4.1. Die Einwilligung der betroffenen Person muss eine freiwillige Willenserklärung sein, mit der die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß dem festgelegten Zweck der Verarbeitung gestattet wird.
4.2. Die Einwilligung der betroffenen Person kann in folgenden Formen erteilt werden:
4.3. Die Einwilligung der betroffenen Person erfolgt bei der Registrierung zivilrechtlicher Beziehungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
4.4. Die Benachrichtigung der betroffenen Person über die Aufnahme ihrer personenbezogenen Daten in die Datenbank, die im ukrainischen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten festgelegten Rechte, den Zweck der Datenerhebung und die Personen, an die ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, erfolgt bei der Registrierung zivilrechtlicher Beziehungen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften.
4.5. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen ethnische Herkunft, politische, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Mitgliedschaft in politischen Parteien und Gewerkschaften sowie Daten über Gesundheit oder Sexualleben (besondere Kategorien von Daten) hervorgehen, ist verboten.
5.1. Die in Abschnitt 2 dieser Bestimmungen genannten personenbezogenen Datenbanken befinden sich an der Adresse des Verkäufers.
6.1. Das Verfahren für den Zugriff auf personenbezogene Daten Dritter richtet sich nach den Bedingungen der Einwilligung der betroffenen Person gegenüber dem Verantwortlichen für die Verarbeitung dieser Daten oder nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6.2. Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird Dritten nicht gewährt, wenn die betreffende Person sich weigert, die Anforderungen des ukrainischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen, oder nicht in der Lage ist, diese zu gewährleisten.
6.3. Die betroffene Person stellt einen Antrag auf Zugriff (nachfolgend „Antrag“ genannt) auf personenbezogene Daten beim Verantwortlichen.
6.4. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
6.5. Die Bearbeitungsfrist für eine Anfrage darf zehn Arbeitstage ab Eingangsdatum nicht überschreiten. Innerhalb dieser Frist informiert der Inhaber der personenbezogenen Datenbank den Antragsteller darüber, dass der Anfrage entsprochen wird oder die betreffenden personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden, und gibt die in der entsprechenden Rechtsvorschrift genannten Gründe an. Die Anfrage ist innerhalb von dreißig Kalendertagen ab Eingangsdatum zu bearbeiten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
6.6. Eine Verschiebung des Zugriffs auf personenbezogene Daten Dritter ist zulässig, wenn die erforderlichen Daten nicht innerhalb von dreißig Kalendertagen ab Eingangsdatum der Anfrage bereitgestellt werden können. In diesem Fall darf die Gesamtfrist für die Bearbeitung der in der Anfrage aufgeworfenen Fragen fünfundvierzig Kalendertage nicht überschreiten.
6.7. Die Mitteilung über die Verschiebung wird dem Dritten, der den Antrag gestellt hat, schriftlich mitgeteilt und enthält eine Erläuterung des Rechtsmittelverfahrens.
6.8. Die Mitteilung über die Verschiebung muss folgende Angaben enthalten:
6.9. Die Verweigerung des Zugriffs auf personenbezogene Daten ist zulässig, wenn der Zugriff darauf gesetzlich verboten ist.
6.10. Die Mitteilung über die Ablehnung muss folgende Angaben enthalten:
6.11. Gegen die Entscheidung, den Zugriff auf personenbezogene Daten zu verschieben oder zu verweigern, kann gerichtlich Berufung eingelegt werden.
7.1. Der Inhaber der personenbezogenen Datenbank verfügt über Systeme, Software- und Hardware sowie Kommunikationsmittel, die Verlust, Diebstahl, unbefugte Zerstörung, Verfälschung, Fälschung und das Kopieren von Informationen verhindern und den Anforderungen internationaler und nationaler Standards entsprechen.
7.2. Die verantwortliche Person organisiert die Arbeit zum Schutz personenbezogener Daten während der Verarbeitung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die verantwortliche Person wird durch den Inhaber der personenbezogenen Datenbank bestimmt.
Die Verantwortlichkeiten der verantwortlichen Person in Bezug auf die Organisation der Arbeit zum Schutz personenbezogener Daten während der Verarbeitung sind in der Stellenbeschreibung festgelegt.
7.3. Die verantwortliche Person ist verpflichtet:
7.4. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben hat die verantwortliche Person das Recht:
7.5. Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer dienstlichen (Arbeits-)Aufgaben personenbezogene Daten direkt verarbeiten und/oder Zugriff darauf haben, sind verpflichtet, die Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten und interner Dokumente hinsichtlich der Verarbeitung und des Schutzes personenbezogener Daten in Datenbanken einzuhalten.
7.6. Mitarbeiter, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, einschließlich derjenigen, die diese verarbeiten, sind verpflichtet, die Weitergabe personenbezogener Daten, die ihnen anvertraut wurden oder im Zusammenhang mit der Ausübung beruflicher, dienstlicher oder arbeitsrechtlicher Aufgaben bekannt geworden sind, in jeglicher Weise zu verhindern. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Fälle.
7.7. Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, einschließlich derjenigen, die diese verarbeiten, haften im Falle eines Verstoßes gegen die Anforderungen des ukrainischen Gesetzes „Zum Schutz personenbezogener Daten“ gemäß den ukrainischen Rechtsvorschriften.
7.8. Personenbezogene Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist, in jedem Fall jedoch nicht länger als die in der Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung angegebene Speicherdauer.
8.1. Die betroffene Person hat das Recht:
9.1. Die betroffene Person hat das Recht, von allen Personen, mit denen sie in Beziehung steht, ohne Angabe des Zwecks der Anfrage alle Informationen über sich selbst zu erhalten, außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen.
9.2. Zugriff der betroffenen Person aufDie Bereitstellung personenbezogener Daten ist unentgeltlich.
9.3. Die betroffene Person stellt einen Antrag auf Auskunft (nachfolgend „Antrag“ genannt) an den Inhaber der personenbezogenen Daten.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
9.4. Die Bearbeitungsfrist für einen Antrag beträgt höchstens zehn Arbeitstage ab dem Datum seines Eingangs. Innerhalb dieser Frist informiert der Inhaber der personenbezogenen Datenbank die betroffene Person unter Angabe der im jeweiligen Rechtsakt genannten Gründe darüber, dass dem Antrag stattgegeben wird oder die betreffenden personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden.
9.5. Der Antrag ist innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Eingang zu bearbeiten, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
10.1. Die staatliche Registrierung personenbezogener Datenbanken erfolgt gemäß Artikel 9 des ukrainischen Gesetzes „Über den Schutz personenbezogener Daten“.
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